Zahlungsmodalitäten
und Anweisungen
- Die Gebühr muss innerhalb von 15 tage nach
dem Ausstellungsdatum folgendermassen bezahlt
werden:
- Punto
SALT oder an der Gebührenschranke der
Autobahngesellschaft SALT;
- Postamt, Überweisung des Betrages auf
das Konto 230557, adressiert an SALT p.a.
und mit dem Nummernschild und der Nummer
der Bescheinigung über ausstehende Autobahngebühren
versehen, die auf der Vorderseite zu sehen
sind.
- Mit Kreditkarte Visa, MasterCard, Diners
oder American Express
direkt über unsere Internetseite (http://www.salt.it/).
Sollte der Betrag erst nach dem vorgeschriebenen
Zuhlungzeitraum bezahlt werden, wird der Betrag
um 2,58 € erhöht. Wird der ausstehende Betrag
nicht bezahlt, kommt es zu einer Zwangseintreibung
mit wesentlich höheren Kosten.
- Beide Fahrer und Besitzer des Fahrzeuges
sind fest verpflichtet zur Autobahngebühr-Bezahlung
und Ermittlungsbelastung. (Artikel 373, Paragraph
16 der Strassenverkehrsordnung)
- Die Fahrkarte ist die einzige gültige Urkunde
um die durchgeführte Strecke und somit die zustehende
Summe festzustellen.
- Falls der Benutzer sichbeim Ausfahrtdienststelle
ohne Fahrkarte meldet, weil verloren oder nicht
beim Eintrittsdienststelle abgeholt, ist das
Personal berechtigt die Zahlung der Autobahngebühr
zu erfordern, von der entfernsten Gebührenschranke
berechnet (Artikel 176, Paragraph 16 der Strassenverkehrsordnung).
der Benutzer hat das Vermogen den wirklichen
Autobahneintritt mit geeigneter Dokumentation
zu beweisen und innerhalb von 15 Tagen nach
dem Austellungsdatum die o.g. Uterlagen an Salt
p.a. - Servizio Pedaggi (Autobahngebührendienst)
- Via Don E. Tazzoli, 9 - 55041 Lido di Camaiore (LU) - zu senden.
- Ähnliche Massnahme muss genommen werden in
Wendungsfalle auf die Autobahn, laut Artikel
176, Paragraph 1-a der Strassenverkehrsordnung
ausdrücklich verboten.
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